Nach einer Modellklage von Tierschützern gegen einen Betrieb im bayrischen Seligenporten, welcher Pferde in der sog. „Ständerhaltung“ hielt, wird nun auch Bayern als letztes Bundesland die Anbindehaltung von Pferden ab 2014 verbieten. Die Tierschützer hatten geklagt, da die Anbindehaltung die Bewegungsfreiheit der Tiere unnatürlich einschränkt, ihnen unnötige Qualen bereitet und somit gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Die zumindest zeitweise Anbindehaltung von Milchkühen dagegen bleibt vorerst weiterhin erlaubt, in Dänemark wird sie ab 2024 verboten sein.